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Lerntherapie

Was ist eine Lerntherapie?

Lerntherapie ist eine private nicht-medizinische Leistung für Kinder mit Lese- Rechtschreib- und /oder Rechenproblemen als so genannte Teilleistungsstörung, die mit entsprechendem Gutachten vom Sozialhilfeträger übernommen wird.

Anspruch auf Lerntherapie

Kinder haben Anspruch auf Individualisierung schulischer Anforderungen. Dafür bieten wir Lerntherapie und schulische Förderung, Begleitung und Unterstützung ergänzend an. Diese kann mit einem kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachten bei drohender seelischer Beeinträchtigung auf Antrag vom Sozialhilfeträger des Kreises bezahlt werden.

Vorgehensweise

Bei Verdacht auf Legasthenie/ Lese- und Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie/ Rechenschwäche sollte das Kind darauf bei einem Kinder- und Jugendpsychiater überprüft werden.

Bei bestätigter Diagnose einer Legasthenie / Lese- und Rechtschreibschwäche oder einen Dyskalkulie / Rechenschwäche als Teilleistungsstörung kann das Kind Lerntherapie erhalten um seine Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen zu überwinden.

Die Lerntherapie kann mit einem speziellen kinderpsychiatrischen Gutachten, das die Bedrohung einer seelischen Behinderung bescheinigt, beim Sozialamt beantragt werden und die Kosten müssen in diesem Fall übernommen werden.